So funktioniert Entgeltoptimierung mit betrieblicher Altersvorsorge

Die Entgeltoptimierung ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die Arbeitnehmer unter anderem über Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge vornehmen können. Der Staat und auch die meisten Arbeitgeber beteiligen sich an der Zusatzrente, die aufgrund der steuerlichen Vergünstigungen als Entgeltoptimierung bezeichnet wird.

Entgeltoptimierung zur Altersabsicherung

Auf eine zusätzliche Altersabsicherung kann heute kein Berufstätiger mehr verzichten. Sie gehört nach Expertenmeinung zu den Versicherungen, die am dringendsten benötigt werden.

Der Hintergrund ergibt sich aus der Situation der gesetzlichen Rentenversicherung und gleichzeitig der demographischen Entwicklung: Die Alterspyramide bewegt sich stetig in Richtung einer älter werdenden, dabei hoch aktiven Bevölkerung, die innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern werden.

Um das Jahr 2025 herum erwarten Experten ernsthafte systemische Probleme bei der umlagefinanzierten Rente, die möglicherweise auch über eine höhere Besteuerung der Renten selbst oder über Rentenkürzungen gelöst werden könnten.

Daher müssen die Jahrgänge ab 1985 dringend privat für das Alter vorsorgen, was natürlich auch über eine zusätzliche private Rentenversicherung möglich ist. Hierbei stellt sich das Problem der zusätzlichen Beiträge, die schließlich vom Gehalt bezahlt werden müssen. An dieser Stelle kommt das Modell der Entgeltoptimierung ins Spiel.

Steuern sparen mit Entgeltoptimierung

Ein hoch effektiver, wenn nicht der effektivste Weg überhaupt ist für Arbeitnehmer die Entgeltoptimierung über eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sie ihre spätere Rente aufstocken möchten.

Der Staat beteiligt sich durch den Steuerabzug bei der betrieblichen Altersvorsorge, die vom Bruttoeinkommen bezahlt wird. Dadurch sinkt der persönliche Steuersatz ebenso wie die Sozialversicherungs-Abgaben, weil sich das verbleibende Bruttoeinkommen um den Betrag der Betriebsrente-Aufwendungen verringert.

Genau das ist Entgeltoptimierung und individuelle Finanzplanung. Steuern und Sozialbeiträge – also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – werden prozentual nun nach dem Rest-Brutto nach Abzug der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge berechnet. Die Ersparnis ist je nach Höhe der geleisteten Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge teilweise enorm.

Auch die Arbeitgeber profitieren von Entgeltoptimierung, da sich ihr Anteil an den Sozialversicherungs-Abgaben gleichfalls verringert. In den meisten Fällen sind sie daher bereit, sich an der Vorsorge zu beteiligen. Sie stellen die gesparten Beiträge als zusätzliche Leistung für die betriebliche Altersvorsorge bereit, die sich für den Arbeitnehmer dadurch nochmals erhöht. Dieser profitiert nun doppelt von der Entgeltoptimierung durch eigene Steuer- und Sozialversicherungs-Beitragsersparnisse sowie dem Arbeitgeberanteil.

Auf die Portabilität (Übertragbarkeit) dieser Anteile beim Wechsel des Arbeitgebers achtet die Clearing-Stelle der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV).