Teilselbstständigkeit gut vorbereiten

Eine Teilselbstständigkeit ist eine gute Chance zu testen, ob eine Geschäftsidee trägt. Viele Gründer wählen den Weg zum eigenen Unternehmen über eine solche nebenberufliche Selbständigkeit.

Das gilt für teilweise Selbstständigkeit

Um von einer teilweisen Selbständigkeit zu reden, müssen unterschiedliche Kriterien erfüllt werden. Ausschlaggebend ist, welche Tätigkeit den Lebensmittelpunkt bildet. Dafür zählen das Einkommen sowie die Arbeitszeit. Für den zeitlichen Aufwand geht man von 18 Stunden in der Woche aus. Das Einkommen aus nebenberuflicher Selbständigkeit sollte nicht über dem aus dem Hauptjob liegen. Wird außerdem ein Mitarbeiter beschäftigt, handelt es sich nicht um Teilselbstständigkeit.

Steuern und Sozialabgaben

Bei der Steuerpflicht unterscheidet der Fiskus nicht zwischen voller und teilweiser Selbständigkeit. Auf Umsätze und auf Gewinne fallen also Steuern an. In der Regel wird das steuerfreie Existenzminimum schon beim Einkommen aus dem Hauptjob steuerlich berücksichtigt. Für die Selbstständigkeit müssen also Abgaben gezahlt werden. Für die Pflicht zur Umsatzsteuer sollte man die Kleinunternehmerregelung prüfen. Werden weniger als 17.500,- Euro im Jahr umgesetzt, kann sich der nebenberuflich Selbstständige per Antrag von der Steuer für seinen Umsatz befreien lassen.



Obwohl keine zusätzliche Sozialversicherung nötig ist, sollte die Krankenkasse über die nebenberufliche Selbstständigkeit informiert werden. Die Einkünfte werden in die Berechnung des Beitrags einbezogen. Teilselbständige sind über ihren Arbeitgeber bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Hier fallen also durch teilweise Selbstständigkeit keine Beiträge an. Dennoch empfiehlt es sich, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Vor allem, wenn die Hauptarbeitszeit reduziert wird. Denn dann sinkt später die gesetzliche Rente.

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